Zulässig oder nicht? Regierungsrat BL will AG-Vertreter in PK mit Regierungsrats-Beschluss instruieren

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Franziska Bur Bürgin
Franziska Bur Bürgin
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23.10.2017
Zulässig oder nicht? Regierungsrat BL will AG-Vertreter in PK mit Regierungsrats-Beschluss instruieren

Worum geht es?

Die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) senkt per 1. Januar 2018 den technischen Zinssatz von 3% auf 1.75%. Die Anpassung führt zu einem deutlichen Absinken des Deckungsgrads, u.a. im Vorsorgewerk des Kantons.

In Nachwirkung einer gesetzlichen Bestimmung zur Ausfinanzierung der BLPK per 31. Dezember 2014 muss der Kanton einen grossen Anteil der in seinem Vorsorgewerk anfallenden Unterdeckung von geschätzt CHF 342 Mio. über eine Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht abfangen. Dies kommt ihn teuer zu stehen. Verständlich also, dass er die Entwicklung in der BLPK genau verfolgt.

Dennoch mag sich der BVG-interessierte Leser die Augen reiben, wenn er auf S. 17 des im Internet öffentlich zugänglichen Entwurfs für eine Landratsvorlage mit dem wenig eingängigen Titel “Änderung des Pensionskassendekrets – Massnahmen des Kantons Basel-Landschaft in Folge der Reduktion des technischen Zinssatzes und Umwandlungssatzes” liest:

Mit Schreiben vom 28. September 2016 wurde der Rechtsdienst des Regierungsrates angefragt, inwiefern eine Instruktion der Vorsorgekommission bezüglich des Entscheids zu Gunsten von Massnahmen durch den Regierungsrat möglich sei.

Aus Sicht des Rechtsdienstes – so die Ausführungen in der Vorlage – sei eine solche Instruktion “bis zu einem gewissen Punkt” möglich, weil die durch die Regierung gewählten Mitglieder der Vorsorgekommission “ausdrücklich auch die Interessen des Arbeitgebers” zu vertreten hätten. Eine “Koordination” mit dem Arbeitgeber “dränge sich somit auf”. Die Arbeitgebervertreter der Vorsorgekommission hätten daher den Regierungsrat über das Resultat des “Beratungsgesprächs” mit der BLPK zu informieren. Weiter ist zu lesen:

Der Regierungsrat erstellt darauf einen entsprechenden Regierungsratsbeschluss mit den Instruktionen zu Handen der Arbeitgebervertreter der Vorsorgekommission hinsichtlich der anzustrebenden Lösung, falls Sanierungsmassnahmen beschlossen werden müssten.

Deine/Ihre Meinung ist gefragt: Ist das Vorgehen des Regierungsrats Baselland zulässig?

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