Mit MWST Cash Flow optimieren und Geld sparen? Mit Vorsteuer schon!

MWST
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Angelina Sulzer
Angelina Sulzer
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9.5.2019
Mit MWST Cash Flow optimieren und Geld sparen? Mit Vorsteuer schon!

Die Mehrwertsteuer hat den Ruf, dass man kaum Steuern sparen kann. Im Rahmen einer Beratung werden allenfalls Risiken aufgezeigt, die zu einer zusätzlichen Belastung führen können. Es ist ganz anders beim Abzug fiktiver Vorsteuer und bei Vorsteuerkürzungen, denn solche müssen einer Systematik folgen, die je nach dem zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann, was an nachfolgenden Beispielen erläutert werden soll.

Beispiel 1: Abzug fiktiver Vorsteuer

Bis 31.12.2017 gab es für den Abzug fiktiver Vorsteuer diverse Einschränkungen.
Erforderlich waren folgende Punkte:

Es musste sich um einen gebrauchten beweglichen Gegenstand handeln.
Der Gegenstand musste für die Lieferung an einen Abnehmer im Inland bezogen werden.
Diese Erfordernisse sind per 1.1.2018 weggefallen.

Die nicht steuerpflichtige Schneiderin Yvonne Schneiter und die nicht steuerpflichtige Schneiderin Karin Grütter kaufen im Jahr 2018 dieselbe spezielle Nähmaschine Bernina 880 mit Stickmodul von einer Privatperson für 10‘950 Franken. Im 2018 erzielen Frau Schneiter und Frau Grütter erstmals einen Umsatz von über 100‘000 Franken und werden per 1. Januar 2019 ins Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eingetragen. Frau Schneiter lässt sich von einer MWST Expertin beraten und nimmt in der ersten Abrechnung 2019 für die in Gebrauch genommene Nähmaschine auf dem Zeitwert den Abzug fiktiver Vorsteuer wie folgt vor
(Einlageentsteuerung):

Frau Grütter meint, dass Vorsteuerabzug auf dem Kauf von einer Privatperson in keinem einzigen Fall möglich ist und macht keinen Abzug fiktiver Vorsteuer geltend.

Fazit:
Für Frau Schneiter kostet dieselbe Nähmaschine CHF 626.30 weniger.

Beispiel 2: Sanierung Immobilien

Im 2017 haben die steuerpflichtigen Unternehmer A und Unternehmer B je eine Liegenschaft in der Berner Altstadt saniert, die wie folgt genutzt wird:

Die Rechnungen über die Sanierung der Aussenfassade belaufen sich auf 10‘000‘000 CHF exkl. 8% MWST.

Unternehmer A hat die Vorsteuer für den Anteil Wohnungen nach m2 gekürzt.

Daraus ergibt sich folgende Berechnung:

Unternehmer B hat die Vorsteuer für den Anteil Wohnungen nach m3 gekürzt.

Daraus ergibt sich folgende Berechnung:

Berechnung:

Fazit

Häuser zeichnen sich durch verschiedene Geschosshöhe aus.
Aus diesem Grunde macht es Sinn, die Vorsteuerkürzung nach m3 vorzunehmen.

Dank der Vorsteuerkürzung nach m3 statt nach m2 ist die Sanierung für Unternehmer B mit CHF 62‘745.10 günstiger als die Sanierung für Unternehmer A.

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